Einverständniserklärung Jungschützen Vogelschießen
Schießberechtigt beim Jungschützen Vogelschießen sind
alle Vereinsmitglieder zwischen 16 und 21 Jahren.
Bist du noch nicht volljährig,
wird eine Einverständniserklärung benötigt.
Schießberechtigt beim Jungschützen Vogelschießen sind
alle Vereinsmitglieder zwischen 16 und 21 Jahren.
Bist du noch nicht volljährig,
wird eine Einverständniserklärung benötigt.